Mietbedingungen / Haftung
Die Nutzung der Mühle erfolgt unter Regeln - diese sind notwendig, da wir das Denkmal schützen und erhalten wollen. Zudem dient dieses kleine Regelwerk auch eurer Sicherheit und eurem Aufenthalt in der Gebäude.
Die Mühlenregeln
Lasst uns gemeinsam diese einzigartige Location wahren und uns so verhalten, dass wir diesen einzigartigen und geschichtsträchtigen Ort sichern und erhalten.
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Mit eurer Buchung akzeptiert ihr dieses Regelwerk. Bitte haltet euch entsprechend an dieses. Für uns, euch und für alle anderen Nutzer.
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Die Mühle ist ein Denkmal - und zugleich ein gesicherter Lost Place. Bewegt und Verhaltet euch Vor- und Umsichtig - die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
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Wir hinterlassen keinen Müll - ein Mülleimer befindet sich an der Basis.
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Requisiten bleiben in der Mühle. Sie können auf den jeweiligen Etagen bewegt werden.
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Im und am Gebäude besteht absolutes Rauchverbot - es darf kein offenes Feuer entzündet werden. Raucherzeuger, Pyrotechnik sowie Mehl und Konfetti sind nicht erlaubt.
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Bitte stellt eure Autos so ab, dass sie nicht den landwirtschaftlichen Weg blockieren.
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Die hintere Tür der Mühle kann und sollte geöffnet werden. Verschließt diese nach der Nutzung wieder.
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Es dürfen keine anderen Personen ins Gebäude gelassen werden. Begleitpersonen gelten als Teilnehmer und werden dem Tarif angerechnet (Versicherungstechnische Gründe).
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Nach der Nutzung der Mühle ist der Schlüssel unbedingt wieder in die Schlüsselbox zu hängen.
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Möbel und Requisiten können von euch nach Belieben umgestellt werden - bitte lasst große, sperrige Gegenstände aber in den jeweiligen Etagen
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Durch die kleinen Fenster kommt viel Licht - packt euch Reflektoren und Diffusoren ein, um mit dem Licht kreativ zu spielen
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Bitte denkt an passende Kleidung - an kalten Tagen ist es auch im Bestandsgebäude sehr zügig.
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Das gesamte Außengelände der Mühle wird zum Schutze vor Einbruch und Vandalis sowie Diebstahl Videoüberwacht. Im Gebäude erfolgt keine Videoüberwachung.
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Mietbedingungen / AGBs
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1. Mietpreise & Kosten des Widerrufs
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Als Mietpreis gilt der vorher per Buchung festgelegte Preis.
Eine kostenfreie Stornierung ist bis zu 30 Tagen vor dem Miettag möglich. Jene Stornierung muss per Email erfolgen.
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Bei einer Stornierung im Zeitraum von 30 Tagen bis zum Miettag erlauben wir uns, 50% an Stornierungsgebühr zu behalten.
Eine Stornierung im Zeitraum von 14 Tagen vor dem angemieteten Tag ist nicht möglich.
2. Zustand der Mietsache
Soweit nichts anderes im Vorwege vereinbart wurde, ist die Mietsache im ursprünglichen Zustand und besenrein an den Vermieter zurückzugeben. Tiere dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht werden.
Dem Mieter ist bekannt, dass es sich bei dem angemieteten Objekt um ein "Lost Place" handelt - das Gebäude somit in einem Zustand ist, welcher von der normalen Beschaffenheit eines Gebäudes abweicht. Eine Heizung gibt es nicht.
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3. Schadensvermeidung und Umgang bei Schäden & Verlust
Der Mieter verpflichtet sich ausdrücklich, die angemieteten Gegenstände, Räumlichkeiten und das Gelände gewissenhaft zu behandeln und keiner übermäßigen Beanspruchung auszusetzen. Die angemieteten Gegenstände, Räumlichkeiten und das Gelände dürfen nur zu den Ihnen zugedachten Zwecken verwendet werden. Eventuelle Beschädigungen oder Verluste sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Bei Diebstahl oder Abhandenkommen eines vermieteten Gegenstandes ist der Vermieter verpflichtet, eine polizeiliche Anzeige zu erstatten.
4. Speicherung personenbezogener Daten
Der Vermieter ist berechtigt, zur Klärung eventueller nachträglicher Ansprüche, die persönlichen Daten des Mieters in seinen Unterlagen aufzubewahren bzw. auf elektronischen Medien zu speichern.
5. Dauer der Anmietung
Die Dauer der Anmietung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Unabhängig davon, ob der Mieter zu dem Zeitpunkt auch tatsächlich die Mietsache übernimmt.
Es ist dem Mieter so auch freigestellt, erst später die Mietsache zu übernehmen.
6. Fotografieren außerhalb des Geländes
Durch die Anmietung erhält der Mieter das Recht, Aufnahmen in der Mühle und auf dem Gelände zu erstellen.
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7. Eigene Verantwortung & Gefahr
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Der Mieter handelt nach Übernahme der vermieteten Räume, Gegenstände und des Geländes auf eigene Verantwortung und Gefahr. Der Vermieter haftet nicht für durch die vermietete Räumlichkeit (alte Mühle), Gegenstände und Gelände entstandene Schäden. Der Mietet haftet für sich - jegliche Haftung des Vermieters/Eigentümers wird ausdrücklich ausgeschlossen.
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8. Haftung
Das vermietete Grundstück mit all seinen Räumlichkeiten bleibt mit allen Bestandteilen Eigentum des Vermieters. Der Mieter übernimmt die Haftung für die von ihm mitgebrachten technischen Geräte und haftet für die Einrichtung der Räume vom Zeitpunkt des Mietbeginns bis zum Verlassen des Grundstücks. Der Mieter haftet in vollem Umfang für evtl. entstandene Schäden (Beschädigung der Möbel und Räume durch unsachgemäße Handhabung, Diebstahl etc.) und den daraus resultierenden Nutzungsausfall. Diese Haftung gilt auch für durch Dritte verursachte Schäden, die an den Tätigkeiten des Mieters während der Anmietung beteiligt sind. Nicht retournierte oder beschädigte Geräte und Einrichtungen werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungspreis bzw. Wiederherstellungspreis in Rechnung gestellt.
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9. Höhere Gewalt
Können Räume und Grundstück aufgrund höherer Gewalt (z.B. durch Unwetter o.ä.) nicht oder nur teilweise wie vom Mieter geplant genutzt werden, erlässt der Vermieter die gesamte Mietgebühr, übernimmt aber in keinem Fall die Haftung für entstandene Schäden wie Modellgagen, Anfahrtskosten oder solche, die durch eine nicht fristgerechte Ablieferung der geplanten Ergebnisse entstehen.
10. Freigabe zur Veröffentlichung / Locationrelease
Durch die Bestätigung der Anmietung erteilen wir als Rechteinhaber der Räumlichkeiten und des Grundstücks dem Mieter, die Freigabe zur Erstellung von Fotografien und Filmaufnahmen im Gebäude. Das Veröffentlichungsrecht der entstandenen Aufnahmen erteilen wir für alle derzeit bekannten Nutzungsarten sowie für persönliche und kommerzielle Zwecke.
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11. Vorzeitige Beendigung der Anmietung nach eigenem, persönlichen Ermessen
Sollte der Mieter gegen eine der hier genannten Regeln / Verhaltensregeln oder gegen geltende Gesetze verstoßen, sorglos mit der Ausstattung der Mühle umgehen, Verhaltensweisen an den Tag legen oder politische Ansichten offensiv und merkbar vertreten, die der Vermieter (oder seine Erfüllungsgehilfen) für unvertretbar hält, kann dieser jederzeit die Anmietung verhindern oder vorzeitig beenden. Der Mieter erhält in diesem Fall seine Mietgebühr (ggf. anteilig) zurück und hat mit seinen Gästen, Mitarbeitern, Modellen usw. das Grundstück der alten Mühle umgehend zu verlassen. Schadensersatz für jedwede Aufwendungen des Mieters ist in einem solchen Fall ausgeschlossen.
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12. Gültigkeit und Gerichtsstand
Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit ausdrücklich der Schriftform. Der Vermieter haftet nicht für die Einhaltung mündlicher Vereinbarungen. Sämtliche Geschäftsbeziehungen unterstehen dem deutschen Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Visselhövede.
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13. Ungültigkeit einzelner Vertragsabschnitte
Sollten ein oder mehrere Punkte dieses Vertrages ungültig sein, bleiben die restlichen Punkte dieses Vertrages davon unberührt.
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Stand: Oktober 2021